Wie erhalten Schweizerinnen und Schweizer das Chamer Bürgerrecht?

Wohnsitzerfordernis
Schweizer Bürger können das Bürgerrecht der Gemeinde Cham erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in Cham, gewohnt haben.

Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.

Formalitäten
Hier gelangen Sie zum Formular.

  • Familienschein oder (für Ledige) den Personenstandsausweis, zu beziehen beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes. Bitte betonen Sie, dass Sie den Schein  für eine Einbürgerung und deshalb einen vollständigen (keinen abgekürzten) benötigen.
  •  Ausweis über die Wohnsitzdauer im Kanton Zug und in der Gemeinde Cham, auch für minderjährige Kinder und bei Ehepaaren je einen Ausweis (Wohnsitzbestätigung zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle Cham)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden, Original für den Eintrag des neuen Bürgerrechts)
  • Kurzen Lebenslauf mit Foto der einzubürgernden Personen
  • Strafregisterauszug (diesen können Sie bei verschiedenen Poststellen bestellen oder per Internet anfordern)
  • Selbstdeklaration ( Fragebogen bitte gem. Anleitung ausfüllen)
  • Formular betr. Beachtung der Schweiz. Rechtsordnung 

Kanzleigebühren
Für die Einbürgerung ist eine Gebühr von Fr. 200.00 zu entrichten. Im Weiteren erheben die kantonalen Instanzen Gebühren für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts; diese bewegen sich ab 200 Franken (hängt vom Zivilstand und der Anzahl Kinder ab).

Wie Ihr Gesuch behandelt wird
Der Bürgerrat entscheidet abschliessend über die Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das Gesuch von Bürgern mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangt anschliessend vor den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht.

Dokumente

  • Broschüre Einbürgerungen für Schweizer Gesuchstellende – download
  • Formular Beachtung der Schweizer Rechtsordnung – download
  • Formular Fragebogen persönliche Verhältnisse – download