Bestellen eines Einbürgerungsformulars

 

 

Indem Sie dieses Mail abschicken, können Sie bei der Bürgerkanzlei Cham ein Einbürgerungsformular bestellen. Wir senden Ihnen dieses zusammen mit Hinweisen, welche Unterlagen wir ausserdem für die Behandlungs Ihres Gesuches benötigen. Bitte beachten Sie: Um das Bürgerrecht von Cham zu erhalten, müssen Sie während mindestens fünf Jahren im Kanton Zug gelebt haben, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Cham. Unmündige Kinder, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, müssen das Gesuch unterschreiben; mündige Kinder müssen selber ein Gesuch stellen. Achtung: Dieses Unterlagen können nur Personen bestellen, die bereits im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes sind! Personen mit ausländischer Nationalität setzen sich mit der Direktion des Innern in Verbindung. Bei Fragen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft (Bürgerkanzlei Cham: Mail: info@buerger-cham.ch)

 

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